Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Zustandekommen des Vertrages
Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt der Royal Transfer das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt der Royal Transfer das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist der Royal Transfer 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot der Royal Transfer innerhalb von 10 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle.
› 1.1
Die Buchung erfolgt als Einzeltransfer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt. Fährt der Beförderer aufgrund falscher Daten vergeblich, ist der Fahrauftrag erledigt. Ein neuer Auftrag wird berechnet.
› 1.2
Fahrgäste die nicht zum vereinbarten Treffpunkt kommen, haben keinen Anspruch auf Beförderung. Der Treffpunkt wird auf der Hinfahrt erklärt.
§2 Inhalt des Vertrages
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Buchungsbeleg. Der Royal Transfer muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Buchungsbeleg des Kunden. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weiter angefahrener Adresse auf dem direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein. (Alle Preise incl. gesetzlicher MwSt.)
› 2.1
Royal Transfer verpflichtet sich bei Verspätungen der ankommenden Flüge (Fahrten Flughafen-Wohnort) von bis zu 45 Minuten ein Fahrzeug bereitzustellen. Unser Fahrer erwartet Sie am jeweiligen Ausgang mit einem mit der Aufschrift Royal Transfer Dortmund Die Kunden/Reisebüros sind dazu verpflichtet uns Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch Royal Transfer eintreten, umgehend schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung
› 2.2
Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind auch von der Royal Transfer nur in begrenztem Maße aufzufangen, so das auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
› 2.3
Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich der Royal Transfer; sie ergibt sich aus der Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
› 2.4
Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.
§3 Preis
Der im Buchungsbeleg angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstellebei Antritt der Transferfahrt, sofort und in voller Höhe zu entrichten.
§4 Rücktritt
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei der Royal Transfer spätestens bis 18:00 Uhr am Vortag vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei der Royal Transfer eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr von 100% des gültigen Fahrpreises aus. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, der Royal Transfer nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
§5 Gewährleistung
Bei Fahrzeugpanne oder ähnlichem, wird Royal Transfer versuchen, die Fahrgäste auf eigene Kosten mit Taxi oder Mietwagen weiter zu befördern
Der Royal Transfer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet der Royal Transfer dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Royal Transfer der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Die Royal Transfer haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis der Royal Transfer zu bringen.
§6 Salvatorische Klausel
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Royal Transfer und seinen Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund.
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.